Version: 1.0
Gültig ab: 30.07.2026, 21:52
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§1 Geltungsbereich und Unternehmerstatus
- Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen SHELL-AFFECT (Auftragnehmer) und dem Kunden (Auftraggeber) über die Konzeption, Erstellung, Erweiterung und technische Umsetzung individueller Webseiten, Webanwendungen, Cybersecurity-Prüfungen und zugehöriger digitaler Leistungen.
- Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von §14 BGB. Verbraucher im Sinne von §13 BGB sind vom Vertragsschluss ausgeschlossen.
- Mit Projektanfrage und B2B-Bestätigung erklärt der Auftraggeber, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln. Bei unzutreffender Angabe kann der Auftragnehmer die Anfrage ablehnen oder einen Vertrag aus wichtigem Grund beenden.
- Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung in Textform ausdrücklich zustimmt.
§2 Vertragsschluss
- Die Webseite, Preisbeispiele und Live-Kalkulationen sind keine bindenden Angebote, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Projektanfrage.
- Der Auftraggeber gibt eine verbindliche Projektanfrage ab, wenn er den Fragebogen absendet und die AGB-, B2B- und Rechnungsdatenbestätigungen abgibt.
- Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn SHELL-AFFECT die Anfrage in Textform annimmt, eine erste Stripe-Rechnung oder einen Stripe-Zahlungslink freischaltet oder nach ausdrücklicher Annahme mit der Leistung beginnt.
- Der Projektstart setzt den vollständigen Eingang der ersten Rate voraus. Bis dahin besteht keine Pflicht zur Aufnahme der Arbeiten.
- SHELL-AFFECT kann Projektanfragen ablehnen, insbesondere bei unklaren Projektangaben, fehlenden Rechnungsdaten, unklarer B2B-Eigenschaft, rechtswidrigen Inhalten oder wirtschaftlicher Unzumutbarkeit.
§3 Leistungsumfang
- SHELL-AFFECT erbringt freiberufliche IT-, Softwareentwicklungs- und Cybersecurity-Leistungen mit Schwerpunkt auf sicherheitsorientierter Konzeption, Architektur, Implementierung und Prüfung individueller Webseiten, Webanwendungen und digitaler Angriffsflächen.
- Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der angenommenen Projektkonfiguration, etwaigen Zusatzvereinbarungen und diesen AGB. Entwicklungsprojekte sind im Kern auf einen vereinbarten Arbeitserfolg gerichtet. Beratungs-, Support-, Schulungs-, Recherche-, Sicherheitsprüfungs- oder Betriebsleistungen können als Dienst- oder Nebenleistungen vereinbart werden.
- Cybersecurity-Leistungen wie CASP, autorisierte Penetrationstests, IT-Sicherheitsaudits oder Executive Exposure Reviews erfolgen ausschließlich innerhalb des angenommenen Scopes, der Autorisierung, der Rules of Engagement, der Zielliste, des Zeitfensters und des vereinbarten Kommunikationswegs.
- Je nach Vereinbarung umfasst die Leistung Konzeption, Informationsarchitektur, Designsystem-Erstellung, UI-Umsetzung, Webentwicklung, API- oder Zahlungsintegrationen, Dashboard-Funktionen, technische Grundoptimierung und angemessene sicherheitsorientierte Schutzmaßnahmen.
- Rechtstexte, Impressum, Datenschutzhinweise, AGB, Cookie-Hinweise oder vergleichbare Inhalte sind nicht Gegenstand einer Rechtsberatung. Eine Unterstützung bei technischer Einbindung oder Darstellung — einschließlich optionaler KI-Vorschläge im Fragebogen — ersetzt keine rechtliche Prüfung. Der Auftraggeber bleibt für Rechtmäßigkeit, Aktualität und Freigabe dieser Inhalte verantwortlich.
5a. Der optionale Fragebogen-Assistent (KI) im Kunden-Dashboard ist ein Plattform-Hilfsmittel und kein eigenständiger Werk- oder Beratungsvertrag. Ausgaben können fehlerhaft sein. Vom Auftraggeber übernommene KI-Vorschläge gelten als seine eigenen Angaben und Mitwirkungsleistungen im Sinne von §5. Ausfall, Quota-Überschreitung oder Abschaltung des Assistenten begründen keinen Mangel der Projektleistung und keinen Schadensersatzanspruch, unbeschadet §10.
- Sicherheitsorientierte Entwicklung im vereinbarten Projektumfang ersetzt keinen gesondert beauftragten Penetrationstest, kein IT-Sicherheitsaudit, keine Zertifizierung und keine Zusicherung oder Garantie dafür, dass die gelieferte Website oder Webanwendung dauerhaft, unterbrechungsfrei, angriffsfrei oder frei von Schwachstellen betrieben werden kann. Formelle Sicherheitsprüfungen, Härtung über den vereinbarten Umfang hinaus, laufende Security-Wartung sowie Re-Tests nach Go-Live sind nur geschuldet, wenn sie gesondert beauftragt und vergütet werden.
- SHELL-AFFECT bietet keine laufenden Hosting-, Server- oder Betriebsleistungen an, sofern diese nicht gesondert vereinbart werden. Hosting-Vertrag, Kosten, Backups, Updates, Verfügbarkeit und Betrieb liegen beim Auftraggeber.
- Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs, insbesondere neue Funktionen, neue Seiten, Datenmigrationen, Redesigns, Wartung oder erhebliche Konzeptänderungen, werden gesondert angeboten und vergütet.
- Die Leistungserbringung erfolgt vorrangig durch SHELL-AFFECT. SHELL-AFFECT darf geeignete Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer einsetzen, sofern Vertraulichkeit und, soweit erforderlich, datenschutzrechtliche Anforderungen (einschließlich etwaiger Auftragsverarbeitung) gewahrt bleiben. Die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber verbleibt bei SHELL-AFFECT.
§4 Preise, Stripe-Rechnungen und Zahlungsbedingungen
- Alle im System angezeigten Projektpreise verstehen sich in Euro inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich netto ausgewiesen. Maßgeblich ist die finalisierte Rechnung.
- Der Gesamtpreis ergibt sich aus Projektkonfiguration, Qualitätsstufe, Zusatzfunktionen, Express- oder Erweiterungsoptionen sowie vereinbarten Rabatten oder Guthaben.
- Die Zahlung erfolgt in zwei Raten: 1. Rate (50 %) als Anzahlung nach Annahme der Projektanfrage und vor Projektstart; Schlussrate (50 %) nach Fertigstellung, Abnahme oder fingierter Abnahme, vor finaler Übergabe oder Go-Live.
- Zahlungen werden über Stripe verarbeitet. Die in der Stripe Hosted Invoice, im Stripe-Zahlungslink oder im Checkout angezeigten Zahlungsmethoden sind maßgeblich. Banküberweisung ist nur verfügbar, wenn sie dort oder gesondert angeboten wird.
- Für online verarbeitete Zahlungen ist die Stripe-finalisierte Rechnungsnummer, die Stripe Hosted Invoice und das von Stripe bereitgestellte Rechnungs-PDF die maßgebliche Rechnungsebene. Dashboard-Anzeigen dienen der projektbezogenen Einordnung und als technische Kopie. Bei Abweichungen geht die finalisierte Stripe-Rechnung vor.
- Rechnungen und Zahlungslinks werden per E-Mail und/oder im Kunden-Dashboard bereitgestellt. Fälligkeit, Zahlungsziel, Steuerbetrag und Zahlungsstatus ergeben sich aus der jeweiligen finalisierten Rechnung.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Bei Rechtsgeschäften ohne Verbraucher können insbesondere Verzugszinsen nach §288 Abs. 2 BGB und die Pauschale nach §288 Abs. 5 BGB anfallen, sofern die Voraussetzungen vorliegen. SHELL-AFFECT darf Arbeiten bis zum Zahlungseingang aussetzen.
- Empfehlungs- oder Konto-Guthaben sind nicht auszahlbar, nicht verzinslich und nur mit zukünftigen SHELL-AFFECT-Leistungen verrechenbar. Eine Rechnung kann dadurch nicht unter 0 € reduziert werden. Ein Anspruch auf Empfehlungs-Guthaben entsteht nur, wenn der geworbene Kunde den Empfehlungslink bzw. -code verwendet hat, ein Projekt verbindlich angebunden bzw. eingereicht hat und die regulären Projektraten (insbesondere 1. Rate und Schlussrate) vollständig bezahlt hat. Bloße Registrierungen, offene Anfragen, Entwürfe, unbezahlt gebliebene, stornierte oder beendete Projekte begründen keinen Auszahlungs- oder Guthabenanspruch.
- Lieferzeiten beginnen erst nach Vertragsschluss, vollständigem Eingang der Anzahlung und vollständiger Bereitstellung der erforderlichen Mitwirkungsleistungen. Verzögerungen aus der Sphäre des Auftraggebers verlängern Termine angemessen.
- Aufrechnung und Zurückbehaltung: Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte bestehen nur, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
§5 Mitwirkungspflichten
- Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Informationen, Inhalte, Markenmaterialien, Zugänge, Genehmigungen, technischen Daten, Referenzen und Entscheidungen rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form bereit.
- Der Auftraggeber sichert zu, über die notwendigen Rechte an bereitgestellten Inhalten, Marken, Bildern, Schriftarten, Texten, Daten und Drittanbieter-Zugängen zu verfügen und stellt SHELL-AFFECT von daraus entstehenden Ansprüchen Dritter frei.
- Bei Cybersecurity-Leistungen sichert der Auftraggeber zu, dass er alle benannten Domains, Systeme, Accounts, Netzwerke, Personen und Drittumgebungen selbst kontrolliert oder zur Beauftragung der Prüfung ausdrücklich berechtigt ist. Scope, Freigaben, Notfallkontakte und Einschränkungen sind in Textform bereitzustellen. Bei fehlender oder fehlerhafter Autorisierung stellt der Auftraggeber SHELL-AFFECT von daraus entstehenden Ansprüchen Dritter frei.
- Die Kommunikation erfolgt vorrangig über das Kunden-Dashboard unter www.shell-affect.com/dashboard sowie per E-Mail.
- Unterbleibt eine erforderliche Mitwirkung trotz angemessener Frist, darf SHELL-AFFECT Termine verschieben, Leistungen aussetzen, Mehraufwand berechnen oder den Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften beenden.
- SHELL-AFFECT entwickelt lokal und erhält grundsätzlich keinen Zugriff auf die Produktionsinfrastruktur, Tools oder personenbezogenen Datenbestände des Auftraggebers. Der Auftraggeber stellt für die Entwicklung geeignete Mock-, Demo- oder anonymisierte Daten bereit. Personenbezogene Daten Dritter sind nur bereitzustellen, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist; in diesem Fall schließen die Parteien vor Beginn ggf. einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.
§6 Revisionen und Zusatzleistungen
- Im Angebot enthalten ist die dort angegebene Anzahl an Revisionsrunden. Eine Revisionsrunde umfasst gesammelt übermittelte Anpassungswünsche des Auftraggebers, die vom freigegebenen bzw. eingereichten Projektplan (Fragebogen, angenommene Konfiguration, freigegebene Entwürfe und schriftlich vereinbarter Umfang) abweichen.
- Als Revision gilt insbesondere jede inhaltliche, gestalterische oder funktionale Änderung, die über die Umsetzung des freigegebenen Plans hinausgeht oder den Plan nachträglich verändert (z. B. geänderte Texte/Layouts, andere Reihenfolgen, zusätzliche Anpassungen an bereits abgestimmten Elementen).
- Keine Revision und ohne Verbrauch einer Revisionsrunde zu beheben sind Entwicklungsfehler und Abweichungen der gelieferten Umsetzung vom freigegebenen Plan (Mängel im Sinne der Gewährleistung), sofern die Leistung dem vereinbarten Plan nicht entspricht und der Auftraggeber keinen geänderten Plan verlangt.
- Nicht als Revision und nicht kostenfrei im Rahmen einer Revisionsrunde gelten neue Funktionen, neue Seiten, grundlegende Richtungswechsel, nachträglich geänderte Anforderungen, Integrationen, Datenmigrationen, rechtliche Prüfungen, laufende Wartung oder sonstige Arbeiten außerhalb des vereinbarten Projektumfangs.
- Zusätzliche Revisionsguthaben gelten in der im Dashboard ausgewiesenen Höhe und für die dort beschriebenen Leistungen. Sonstige Zusatz- und Änderungswünsche werden nach gesondertem Angebot oder aktueller Preisliste abgerechnet.
§7 Abnahme und Gewährleistung
- SHELL-AFFECT stellt das fertiggestellte Werk oder eine abnahmefähige Projektphase über Dashboard, Vorschau, Testsystem, Repository oder auf andere geeignete Weise bereit.
- Der Auftraggeber prüft die Leistung unverzüglich. SHELL-AFFECT kann zur Abnahme auffordern und eine angemessene Frist von mindestens 14 Tagen setzen.
- Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber ausdrücklich abnimmt, die Leistung produktiv nutzt, die Schlussrate vorbehaltlos bezahlt oder die Frist verstreicht, ohne dass der Auftraggeber die Abnahme unter Benennung mindestens eines konkreten Mangels verweigert. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
- Mängel sind in Textform mit nachvollziehbarer Beschreibung, Reproduktionsschritten und, soweit möglich, Screenshot, Browser-/Geräteangabe oder Log-Auszug mitzuteilen. SHELL-AFFECT erhält Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist.
- Die Gewährleistungsfrist für werkvertragliche Mängel wird im unternehmerischen Verkehr, soweit gesetzlich zulässig, auf 12 Monate ab Abnahme begrenzt. Unberührt bleiben Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistigem Verschweigen, übernommener Garantie und zwingende gesetzliche Rechte.
- Keine Gewährleistung besteht für Störungen durch nachträgliche Änderungen des Auftraggebers oder Dritter, fehlerhafte Inhalte, ungeeignete Hosting- oder Serverkonfiguration, DNS- oder E-Mail-Änderungen, Drittanbieter-Ausfälle, Framework-, Browser-, API- oder Betriebssystemänderungen, Cyberangriffe oder sonstige Umstände außerhalb des Einflussbereichs von SHELL-AFFECT.
- Sicherheitsrelevante Mängel zum Abnahmezeitpunkt. Soweit die Individualleistung (Website oder Webanwendung) werkvertraglich geschuldet wird, gelten als Mangel im Sinne dieses §7 insbesondere solche sicherheitsrelevanten Abweichungen der gelieferten Eigenleistung vom vereinbarten Leistungsumfang, die
a) im Zeitpunkt der Abnahme (oder der nach §7 Abs. 3 fingierten Abnahme) bereits vorhanden und dem Auftraggeber bei vertragsgemäßer Prüfung erkennbar bzw. mit zumutbarem Aufwand nachweisbar waren oder b) innerhalb der Gewährleistungsfrist nach Abs. 5 in Textform mit nachvollziehbarer Beschreibung, Reproduktionsschritten und, soweit möglich, Schwereinschätzung (z. B. nach gängigen Schwachstellenbewertungen) gerügt werden und die c) der Sphäre von SHELL-AFFECT zuzuordnen sind (vereinbarter Code-, Konfigurations- und Integrationsumfang der Eigenleistung), nicht aber ausschließlich dem Auftraggeber, von ihm ausgewählten Drittsystemen, Hosting, DNS, E-Mail, Identitätsanbietern, Browsern, Betriebssystemen, Framework-/Dependency-Updates nach Abnahme, nachträglichen Änderungen Dritter oder allgemeinen Zero-Day-Risiken außerhalb des Einflussbereichs von SHELL-AFFECT.
- Kein Sicherheitszustand als Garantie. SHELL-AFFECT übernimmt keine Garantie und keine verschuldensunabhängige Zusicherung, dass die gelieferte Website oder Webanwendung zum Zeitpunkt der Auslieferung, Abnahme oder des Go-Live frei von kritischen, schwerwiegenden oder sonstigen Schwachstellen ist. Eine solche Freiheit von Schwachstellen ist insbesondere keine zugesicherte Beschaffenheit im Sinne einer Garantie. Maßgeblich bleiben die vereinbarte Leistungsbeschreibung, die Abnahmeregeln dieses §7 und die Haftung nach §10.
- Rechtsfolge bei berechtigten Sicherheitsmängeln. Bei einem nach Abs. 7 berechtigt gerügten sicherheitsrelevanten Mangel ist vorrangig die Nacherfüllung (Nachbesserung) innerhalb angemessener Frist geschuldet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz wegen Sicherheitsvorfällen, Datenverlust, Betriebsunterbrechung, Drittschäden oder entgangenem Gewinn, richten sich ausschließlich nach §10 und den gesetzlichen Vorschriften, soweit diese nicht wirksam abbedungen sind. Unwesentliche Sicherheitsfeststellungen, reine Best-Practice-Hinweise und Findings außerhalb des vereinbarten Scopes berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung und begründen keinen Anspruch auf kostenlose Neuentwicklung oder laufende Security-Wartung.
§8 Abnahme-Zufriedenheitsregelung
- Die Schlussrate wird erst nach Fertigstellung, Abnahme oder fingierter Abnahme fällig (siehe §4 Abs. 3 und §7). Wesentliche, berechtigt gerügte Mängel sind vor finaler Übergabe zu bearbeiten.
- Diese Regelung ist keine allgemeine Geld-zurück-Garantie und kein Anspruch auf kostenlose Neuentwicklung, Richtungswechsel oder Erweiterungen außerhalb des vereinbarten Umfangs.
- Gesetzliche Mängelrechte und §9 bleiben unberührt.
§9 Kündigung, Stornierung und Abrechnung nach §648 BGB
- Der Auftraggeber kann einen Werkvertrag bis zur Vollendung des Werks jederzeit in Textform kündigen. In diesem Fall gilt §648 BGB: SHELL-AFFECT kann die vereinbarte Vergütung verlangen, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen und anderweitigen Erwerb anrechnen lassen.
- Bei Beratungs-, Support-, Schulungs-, Recherche-, Cybersecurity-Prüfungs- oder sonstigen Dienstleistungen, die nicht als konkreter Werkserfolg geschuldet sind, werden bis zur Beendigung erbrachte Leistungen, reservierte Kapazitäten und nicht stornierbare Fremdkosten nach Vereinbarung und den gesetzlichen Vorschriften abgerechnet. Zwingende Kündigungsrechte bleiben unberührt.
- Zur transparenten vorläufigen Abwicklung gelten, vorbehaltlich des Nachweises einer abweichenden gesetzlichen Vergütung oder Ersparnis, folgende Orientierungswerte: vor Projektstart 85 % Erstattung der ersten Rate; nach Projektstart, aber vor Design-Freigabe oder unter 50 % Fortschritt regelmäßig 50 % Erstattung der ersten Rate; ab Design-Freigabe, ab 50 % Fortschritt oder bei wesentlicher Fertigstellung regelmäßig keine Erstattung der ersten Rate.
- Eine noch nicht gezahlte Schlussrate wird nur fällig, soweit sie nach Projektstand, Abnahme, erbrachter Leistung oder gesetzlicher Abrechnung nach §648 BGB geschuldet ist. Beiden Parteien bleibt der Nachweis einer höheren oder niedrigeren Vergütung bzw. Ersparnis vorbehalten.
- Konto- und Empfehlungs-Guthaben sind nicht auszahlbar. Unverbrauchte, entgeltlich erworbene Revisionsguthaben können, soweit sie noch nicht genutzt oder einer konkreten Leistung zugeordnet wurden, für zukünftige Leistungen bestehen bleiben oder nach Vereinbarung verrechnet werden.
- SHELL-AFFECT kann aus wichtigem Grund kündigen, insbesondere bei Zahlungsverzug, fehlender Mitwirkung, unzutreffender B2B-Bestätigung, rechtswidrigen Projektinhalten oder nachhaltiger Störung der Zusammenarbeit.
- Arbeitsergebnisse, Quellcode und Projektartefakte werden erst nach Ausgleich der bis dahin fälligen Vergütung herausgegeben.
§10 Haftung und Sicherheitsgrenzen
- SHELL-AFFECT haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, arglistigem Verschweigen eines Mangels, übernommener Garantie sowie in allen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet SHELL-AFFECT begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf die für den betroffenen Vertrag vereinbarte Gesamtvergütung (netto). Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Keine Haftung besteht für Inhalte, Marken, Materialien, Daten, Weisungen, Drittanbieter, Hosting-, Zahlungs-, E-Mail- oder API-Dienste, die vom Auftraggeber bereitgestellt, ausgewählt oder veranlasst werden.
- Keine Garantie der Schwachstellenfreiheit. Ohne gesonderten schriftlichen Sicherheitsauftrag (z. B. Penetrationstest, IT-Sicherheitsaudit, CASP, Executive Exposure Review, fortlaufende Wartung) schuldet SHELL-AFFECT keine vollständige Sicherheitsprüfung, keine Zertifizierung und keine Garantie oder Zusicherung für schwachstellenfreien, unterbrechungsfreien oder angriffsfreien Betrieb – weder zum Liefer- oder Abnahmezeitpunkt noch danach. Die im Entwicklungsprojekt enthaltene sicherheitsorientierte Umsetzung ist keine Zusicherung eines bestimmten Sicherheitsniveaus nach externen Standards (z. B. OWASP ASVS, ISO 27001), sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
- Abgrenzung Scope und Mitverantwortung. SHELL-AFFECT haftet nicht für Sicherheitsvorfälle und Schäden, soweit diese wesentlich darauf beruhen, dass der Auftraggeber oder von ihm beauftragte Dritte
a) nach Abnahme Änderungen am Code, an der Infrastruktur, an Zugängen, Secrets, CMS/Plugins oder Integrationen vornehmen, b) Updates, Patches, Backups, Zugriffskontrollen oder Hosting-Härtung unterlassen, c) unsichere Drittanbieter, Zahlungs-, E-Mail- oder Identity-Dienste auswählen oder betreiben, oder d) Mitwirkungs- oder Mitteilungspflichten (einschließlich zügiger Meldung konkreter Sicherheitsverdachtsfälle) verletzen. Die Beweislast für solche Umstände im unternehmerischen Verkehr richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften; eine vertragliche Beweislastumkehr zu Lasten des Auftraggebers wird hiermit nicht begründet, soweit unzulässig.
- Schadensersatz und Obergrenze. Soweit SHELL-AFFECT nach Abs. 1 und 2 dem Grunde nach für Sicherheitsmängel oder -vorfälle haftet, bleibt die Haftungsbegrenzung des Abs. 2 unberührt. Insbesondere ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden und höchstens auf die für den betroffenen Vertrag vereinbarte Gesamtvergütung (netto) beschränkt, soweit gesetzlich zulässig. Unberührt bleiben die unbeschränkte Haftung nach Abs. 1 sowie zwingende gesetzliche Rechte.
- SHELL-AFFECT schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, keine bestimmten Rankings, Besucherzahlen, Conversion-Raten, Umsätze oder Marktreaktionen.
- KI-Hilfsmittel: Soweit der optionale Fragebogen-Assistent eingesetzt wird, haftet SHELL-AFFECT nicht für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der KI-Ausgaben, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor oder es greift unbeschränkte Haftung nach Abs. 1. Der Auftraggeber prüft Übernahmen selbst.
§11 Nutzungsrechte, Quellcode und Drittkomponenten
- Nach vollständigem Ausgleich aller fälligen Forderungen erhält der Auftraggeber an den individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vereinbarten geschäftlichen Zweck, einschließlich Betrieb, Bearbeitung, Weiterentwicklung und Deployment.
- Ausschließliche Nutzungsrechte werden nur eingeräumt, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart ist. Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben die Rechte bei SHELL-AFFECT.
- Vorbestehendes Know-how, generische Module, wiederverwendbare Komponenten, interne Tools, Automatisierungen, Templates und nicht kundenspezifische Bausteine bleiben Rechtebestand von SHELL-AFFECT oder des jeweiligen Rechteinhabers.
- Open-Source-Software, Frameworks, Schriftarten, Icons, Zahlungsanbieter, Hosting-Dienste und Drittkomponenten unterliegen den Lizenzbedingungen der jeweiligen Rechteinhaber.
- Quellcode, Build-Artefakte und projektbezogene Dokumentation werden nach vollständiger Zahlung in angemessenem Umfang herausgegeben. Ausgenommen sind interne Tools, generische Bibliotheken, Secrets, private Zugangsdaten und Rechte Dritter.
- SHELL-AFFECT darf das Projekt nach öffentlicher Veröffentlichung als Referenz nennen und angemessen darstellen, sofern keine vertraulichen Informationen offengelegt werden und der Auftraggeber dem nicht in Textform widerspricht.
§12 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
- SHELL-AFFECT verarbeitet personenbezogene Daten zur Vertragsanbahnung, Vertragsdurchführung, Kommunikation, Rechnungsstellung, Zahlungsabwicklung, Dokumentation und – soweit genutzt – zum Betrieb des optionalen Fragebogen-Assistenten unter Beachtung von DSGVO und BDSG. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
- Für Kontodaten, Login, Rechnungs- und Kommunikationsdaten des Auftraggebers ist SHELL-AFFECT in der Regel selbst Verantwortlicher im Sinne der DSGVO.
- Eine Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO liegt nur vor, wenn SHELL-AFFECT personenbezogene Daten Dritter weisungsgebunden im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet (z. B. Import realer Kundendaten, Migration von Nutzerdatenbanken). In diesem Fall schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag. Reine lokale Entwicklung ohne Zugriff auf personenbezogene Datenbestände des Auftraggebers begründet keine Auftragsverarbeitung.
- Für den Fragebogen-Assistenten setzt SHELL-AFFECT technische Dienstleister (insbesondere Cloudflare Workers AI) ein. Kontodaten werden an die KI-Inference nicht übermittelt; Inhalte werden vorab datenschutzminimierend gefiltert. Weder SHELL-AFFECT noch — nach den uns bekannten Cloudflare-Angaben zu Workers AI — Cloudflare nutzen Chat-/Fill-Inhalte zum Training von KI-Modellen ohne gesonderte ausdrückliche Einwilligung.
§13 Vertraulichkeit
- Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragsdurchführung.
- Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die ohne Vertragsverletzung öffentlich bekannt sind, der empfangenden Partei rechtmäßig bekannt waren, rechtmäßig von Dritten offengelegt wurden oder aufgrund gesetzlicher, behördlicher oder gerichtlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
- Die Vertraulichkeitspflicht gilt für fünf Jahre nach Vertragsende fort; Geschäftsgeheimnisse bleiben geschützt, solange sie rechtlich geschützt sind. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten und die Offenlegung an beruflich zur Verschwiegenheit verpflichtete Berater bleiben zulässig.
§14 Plattformkonto, zulässige Nutzung und Sperre
- Die Nutzung des Kunden-Dashboards und zugehöriger Plattformfunktionen unterliegt zusätzlich den gesonderten Nutzungsbedingungen.
- Der Auftraggeber darf über die Plattform keine Cyberangriffe, Schwachstellen-Probes, Injection-Angriffe, unbefugten Datei- oder Systemzugriffe oder vergleichbaren Missbrauch gegenüber SHELL-AFFECT, anderen Kunden oder Dritten versuchen.
- Der Auftraggeber darf keine rechtswidrigen Inhalte hochladen oder übermitteln (insbesondere urheberrechtsverletzende, strafbare oder persönlichkeitsrechtsverletzende Inhalte). SHELL-AFFECT darf solche Inhalte sperren oder löschen und das Konto einschränken. Meldungen an: support@shell-affect.com.
- SHELL-AFFECT darf ein Kundenkonto automatisch oder manuell sperren, wenn Missbrauch, Sicherheitsbedrohungen oder ein wesentlicher Verstoß gegen diese AGB oder die Nutzungsbedingungen festgestellt oder begründbar vermutet wird.
- Die Entsperrung nach Cyberangriffsversuchen, Sicherheits-Probes, Injection-Angriffen oder vergleichbarem Missbrauch liegt im billigen Ermessen von SHELL-AFFECT unter Berücksichtigung der konkreten Umstände (insbesondere Schwere, Wiederholung, Kooperation des Auftraggebers sowie eingetretener oder drohender Schaden). Ein Anspruch auf Entsperrung innerhalb einer bestimmten Frist besteht nicht.
- Wird ein Konto wegen Verstoßes gegen diese AGB oder die Nutzungsbedingungen gesperrt, besteht — soweit gesetzlich zulässig — kein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter oder fälliger Beträge (einschließlich Raten, vorausbezahlter Leistungen und nicht bargeldauszahlbarer Guthaben). Eine Sperre löst keinen automatischen Refund aus. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
- Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt neben der Kontosperre unberührt.
- Reverse Engineering: Das Reverse Engineering, Dekompilieren, Disassemblieren oder sonstige Ausforschen der Plattformsoftware, Schnittstellen oder Sicherheitsmechanismen von SHELL-AFFECT ist untersagt, soweit nicht zwingendes Recht (insbesondere §69d, §69e UrhG) entgegensteht.
§15 Plattformverfügbarkeit und höhere Gewalt
- Das Kunden-Dashboard und zugehörige Portalfunktionen sind Hilfsmittel der Vertragsabwicklung. SHELL-AFFECT schuldet keine bestimmte Verfügbarkeit (kein SLA), sofern nicht gesondert vereinbart.
- Wartungsarbeiten, Updates und vorübergehende Einschränkungen sind zulässig. Soweit zumutbar, werden wesentliche Unterbrechungen angekündigt.
- SHELL-AFFECT haftet nicht für Störungen durch höhere Gewalt oder Umstände außerhalb des eigenen zumutbaren Einflussbereichs, insbesondere Netz- und Stromausfälle, Ausfälle von Cloudflare, Hosting-, Speicher- oder E-Mail-Infrastruktur, Angriffe Dritter, behördliche Maßnahmen oder vergleichbare Ereignisse.
- Vorübergehende Unerreichbarkeit allein begründet keinen Schadensersatzanspruch, soweit gesetzlich zulässig und unbeschadet §10.
§16 Kundeninhalte auf der Plattform
- Der Auftraggeber behält die Rechte an von ihm hochgeladenen oder übermittelten Inhalten.
- SHELL-AFFECT erhält das nicht-ausschließliche Recht, diese Inhalte zur Vertragserfüllung zu speichern, zu verarbeiten und intern den mit der Leistung betrauten Personen zugänglich zu machen.
- Nach Projektende, Kündigung oder Account-Löschung gelten die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten und die Regelungen in den Nutzungsbedingungen zu Export und Löschung.
§17 Gütliche Streitklärung
- Vor Einleitung gerichtlicher Schritte wegen einer Plattform- oder Projektstreitigkeit bemühen sich die Parteien zunächst in gutem Glauben um eine bilaterale Klärung über Dashboard und/oder E-Mail innerhalb einer angemessenen Frist.
- Diese Regelung schließt einstweiligen Rechtsschutz, Verjährung, unabdingbare gesetzliche Rechte und die Kündigung aus wichtigem Grund nicht aus.
§18 Verbraucherstreitbeilegung
- Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer; Verträge mit Verbrauchern sind nicht beabsichtigt.
- SHELL-AFFECT ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Soweit die gesetzliche Ausnahme für Unternehmen mit zehn oder weniger Beschäftigten greift, besteht keine weitergehende Informationspflicht.
- Die frühere EU-Online-Streitbeilegungsplattform wurde eingestellt; daher wird kein Plattform-Link angegeben.
§19 Änderungen dieser AGB
- SHELL-AFFECT kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anpassen, soweit dies aus rechtlichen, technischen oder organisatorischen Gründen erforderlich ist und den Auftraggeber nicht unangemessen benachteiligt.
- Wesentliche Änderungen werden per E-Mail und/oder im Dashboard mit angemessener Vorlaufzeit mitgeteilt und im Admin-Bereich mit einer Änderungszusammenfassung dokumentiert.
- Widerspricht der Auftraggeber einer wesentlichen Änderung nicht innerhalb einer in der Mitteilung genannten angemessenen Frist und setzt er die Nutzung fort, gelten die geänderten AGB als vereinbart, soweit gesetzlich zulässig. Auf das Widerspruchsrecht wird in der Mitteilung hingewiesen. Zwingende Rechte bleiben unberührt.
- Die jeweils veröffentlichte Fassung auf shell-affect.com ist maßgeblich.
§20 Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Geschäftssitz von SHELL-AFFECT. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
- Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Individuelle Abreden haben Vorrang.
- Maßgeblich ist die deutsche Fassung dieser AGB. Die englische Fassung ist eine Orientierungshilfe, sofern die Parteien nichts anderes in Textform vereinbaren.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.
Version 1.0 · Stand: Juli 2026
Stand: 30.07.2026 · v1.0